Die Regeln
| §1 | Die Strecke befindet sich in München, Startpunkt ist die südliche
Ecke der Kreuzung Herzogstraße/Leopoldstraße
an der Münchner Freiheit, Endpunkt ist die Treppe der Feldherrenhalle am Odeonsplatz. Die Gegenrichtung ist zwar theoretisch auch möglich, ist aber erfahrungsgemäß tagsüber etwas ruhiger. Den Startpunkt weiter nach Norden zu verschieben hätte den Nachteil, daß der Sportler hier schon unnötig Kraft verliert, während die meisten Trainings-Ziele nördlich der Münchner Freiheit nicht optimal erreicht werden können. Eine südliche Verlängerung bis zum Marienplatz oder gar zum Sendlinger Tor ist wegen zweier Fußgängerzonen bzw. Einbahnstraßen leider nicht sinnvoll. |
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| §2 | Als Verkehrsmittel verwendet werden dürfen ausschließlich zweirädrige
Fahrräder ohne Hilfsmotor oder Anhänger. Motorfahrzeuge genauso wie die immer häufiger anzutreffenden Rollschuhfahrer haben auf Radwegen nichts verloren, für schnelle Fahrten mit Anhänger ist der Weg an manchen Stellen zu eng. |
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| §3 | Die Fahrt darf nicht auf den Fahrstreifen des Autoverkehrs stattfinden,
ausgenommen die Strecke zwischen Wittelsbacher Platz und Odeonsplatz Auf der Autofahrbahn ginge es für den Radfahrer natürlich deutlich schneller und dabei auch sicherer voran, aber das ist nicht nur verboten, sondern es kostet einen vielmehr das Reaktionstraining, die Übung im taktischen Verhalten und im Schnitt dürfte die Chance auf einen guten Kick deutlich abnehmen. Also: Fahrbahn ist tabu. |
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| §4 | Sinnvolle Trainingszeiten sind täglich zwischen 12:00 und 19:00,
vorzugsweise bei schönem Wetter Ohne ausreichendes Verkehrsaufkommen werden die Ziele des Sports verfehlt. Schlechtes Wetter ist grundsätzlich kein Trainingshindernis, verschiebt aber den Schwerpunkt weg vom Muskeltraining hin zu extremer Beanspruchung des Beobachtungs- und Reaktionsvermögens. Ob Werktag oder nicht spielt erfahrungsgemäß hier kaum eine Rolle. |
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| §5 | beliebige Eigenschutzmaßnahmen am Körper sind gestattet, sofern sie
nicht anderen Regeln des Sports zuwider laufen Dieser Sport ist gefährlich, ohne Frage. Daher sind alle Arten des Eigenschutzes gestattet, wie z.B. Fahrradhelm, Ellenbogenschoner. Nicht gestattet ist es natürlich, das Fahrrad zu einem Kabinenfahrzeug o.ä. umzurüsten. |
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| §6 | Fremdschutz ist Ehrensache! Gefährdungen von der Straßenverkehrsordnung
konform agierender Menschen werden mit sofortiger Disqualifikation geahndet. Auch wenn der Kick des Sports im Wesentlichen aus den Gefahren besteht, die durch die ständigen und auf dieser Strecke extrem häufigen Übertretungen der Verkehrsregeln durch andere entstehen, so sollte der Sportler hier nicht anderen Menschen, welche die Verkehrsregeln respektierend selbst keine Gefahr für den Sportler darstellen, unfreiwillig ähnliche Genüsse zu Teil werden lassen. |
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